(1) Die New Balance Kö Meile 2024 besteht aus den Wettbewerben: Kinder- & Schülerläufe, Meile, 5km, Elite Meile & Inklusions ½ Meile.
(2) Veranstalter der New Balance Kö Meile 2024 und Vertragspartner aller Teilnehmer ist die HaveFun. BeFast. UG (haftungsbeschränkt), Philipp-Scheidemann-Str. 24, 40595 Düsseldorf.
(3) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnimmt.
(4) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnehmen möchte.
(5) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§1 Anwendungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Vertrag).
(2) Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zustande, wenn die Meldegebühr vom Konto des Interessierten abgebucht wurde.
(3) Der Teilnehmer erkennt an, dass mit seiner Anmeldung zur Veranstaltung die Leistungserbringung des Veranstalters beginnt.
(4) Neben diesen Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich jeweils für die einzelnen Wettbewerbe folgende sportliche Regeln in ihrer bei der Anmeldung gültigen Fassung und werden damit auch Bestandteil des Organisationsvertrags (die Regeln der Teilnahmebedingungen gehen im Falle des Widerspruchs den sportlichen Regeln vor):
(a) Alle Wettbewerbe der New Balance Kö Meile werden nach den am Veranstaltungstag gültigen internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und World Athletics (WA) unter Aufsicht des DLV durchgeführt. Diese gilt für Teilnehmer mit und ohne DLV-Startpass.
(b) Die Einhaltung der o.g. sportlichen Regeln wird von der Wettkampfaufsicht des Verbandes kontrolliert und protokolliert.
(5) Die sportlichen Regeln, die hieraufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um einen sportlich fairen Wettbewerb zu ermöglich. Mögliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer nach ihrer Anmeldung erfolgen und die vom Veranstalter auf dessen Internetseite oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden Bestandteil des Vertrages.
§2 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit der Teilnehmer
(1) Der Veranstalter veröffentlicht für alle Wettbewerbe die Teilnahmevoraussetzungen auf seiner Internetseite (nachfolgend Ausschreibung genannt). Diese sind für jeden Teilnehmer verbindlich.
(2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, seine gesundheitlichen Voraussetzungen, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
(4) Jede natürliche Person, die im Kalenderjahr des Starts das 4. Lebensjahr für den Bambinilauf, dass 10. Lebensjahr für die Meile & das 16. Lebensjahr für den 5km Lauf vollendet hat, ist teilnahmeberechtigt.
(5) Der Teilnehmer erklärt, einen Nachweis vorzulegen, der die Unbedenklichkeit der Teilnahme bestätigt, falls der Veranstalter und/oder die Behörden diesen verlangen. In welcher Form der Nachweis erbracht werden muss, wird der Veranstalter rechtzeitig bekannt geben.
(6) Der Veranstalter kann Teilnehmern nur einen Startplatz garantieren, wenn diese zum Zeitpunkt der Veranstaltung vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Alle anderen Interessierten können sich anmelden, müssen aber damit rechnen, dass sich die Zulassungsvoraussetzungen für die Veranstaltung durch ordnungsbehördlicheAuflagen ändern und die unter § 2, Absatz (5) beschriebenen Nachweise vorgelegt werden müssen. Wenn diese nicht vorgelegt werden, ist eine Teilnahme nicht möglich und es erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
§3 Anmeldung und Teilnehmerbeitrag
(1) Interessierte können sich zur Teilnahme an einem Wettbewerb ausschließlich über die Online-Anmeldung im Internet anmelden. Der Veranstalter akzeptiert keine Anmeldungen per E-Mail, Telefon, Fax, Brief etc.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, eine maximale Anzahl von Teilnehmern je Wettbewerb bekannt zu geben (Teilnehmerlimit). Jeder, der die Voraussetzungen für einen Wettbewerb der Veranstaltung entsprechend der Ausschreibungsbedingungen erfüllt, kann sich bis zum 01.09.2024 anmelden, sofern ein mögliches Teilnehmerlimit nicht vorher erreicht wurde.
(a) Personalisierte Startnummern werden nur für Meldungen bis zum 25.08.2024 erstellt. Meldungen nach dem 25.08.2024 erhalten eine einfache Startnummer ohne Personalisierung.
(b) Nachmeldungen werden am Veranstaltungstag möglich sein, sofern das Teilnehmerlimit nicht erreicht wurde.
(3) Mit der Anmeldung ist die Meldegebühr inklusive der Kosten für individuell gewählte Zusatzleistungen zur Zahlung fällig.
(4) Bei Nicht-Durchführung der Veranstaltung, auf Grund höher Gewalt, aktueller Corona-oder genereller Pandemieregelungen ist eine Rückforderung der Meldegebühr nicht gerechtfertigt.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Wettbewerb entsteht erst dann, wenn der gesamte Zahlungsbetrag auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Sollte der Zahlungsbetrag bis Anmeldeschluss nicht eingegangen sein, verfällt derAnspruch auf einen Startplatz.
(6) Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und ist nicht übertragbar. Teilnehmer dürfen ihre Startnummer nicht auf Dritte übertragen. Der Veranstalter disqualifiziert Teilnehmer, welche gegen diese Regeln verstoßen. §8 Abs. 4 dieser Teilnahmebedingungen gilt entsprechend.
(7) Eine Ummeldung ist nicht möglich.
(8) Die Startunterlagen können am Veranstaltungstag in dem, für die Ausgabe vorgesehenen Startunterlagenzelt abgeholt werden. Sollte eine Abholung an anderen Tagen möglich sein wird dies auf der Homepage veröffentlicht.
(9) Der Versand der Startunterlagen kann als Zusatzleistung hinzugebucht werden. Die Buchung dieser Zusatzleistung ist nur bis zum 11.08.2024 möglich. Über einen zugesandten Trackingcode eines Paketdienstleisters kann der Teilnehmer die Lieferung nachverfolgen.
(10) Ein Event Shirt kann als Zusatzleistung hinzugebucht werden, wobei die Auflage limitiert ist. Die Event Shirts werden bei der Abholung der Startunterlagen ausgegeben. Ein Umtausch und Rückgabe des Event Shirts ist nicht möglich.
(11) Sollte das Paket nicht zugestellt werden können (u. a. wegen falscher Adresse, Abwesenheit, Nichtabholung an einer Packstation o. ä.), kann der Teilnehmer seine Startunterlagen (die Retoure) bei der Startunterlagenausgabe abholen. Ein zweiter Zustellversuch erfolgt aus Zeitgründen nicht. Die Versandgebühr wird nicht erstattet. Kosten, die durch Retouren entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.
§4 Zahlungsbedingungen
(1) Der Zahlungsbetrag besteht aus der jeweiligen Meldegebühr des Wettbewerbs und den ggf. gebuchten Zusatzleistungen.
(2) Gezahlt werden kann ausschließlich per S€PA-Lastschrift Verfahren.
(3) Sollte die Meldegebühr nicht bis maximal 14 Tage nach der Anmeldung, spätestens jedoch zum 01.09.2024 bezahlt werden, entfällt der Anspruch auf den Startplatz.
(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kreditkartenangaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
§5 Nichtantritt bei der Veranstaltung
Bei Nichtantritt zur Veranstaltung werden weder die Meldegebühr noch eventuell gebuchte Zusatzleistungen rückerstattet.
§6 Sicherheit während der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter gibt den Teilnehmern alle für die Wettkämpfe erforderlichen organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder mit Ausgabe der Startunterlagen verbindlich bekannt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Vorgaben an die Teilnehmer zu beachten und umzusetzen. Insbesondere sind, falls notwendig, die Hygienevorschriften zu beachten.
(2) Der Teilnehmer wird den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (z.B. Ordner, Streckenposten, Zielpersonal oder Sanitätsdienste) Folge leisten.
(3) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass alle Wettbewerbe der Veranstaltung in einer Großstadt überwiegend auf öffentlichen Wegen durchgeführt werden. Der organisatorische Veranstalter prüft vor Beginn aller Wettkämpfe die jeweiligen Strecken und beseitigt sichtbare Hindernisse und Gefahrenquellen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Strecke für eine Großstadt typische Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann. Der Teilnehmer wird hierauf besonders achten.
(4) Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Besucher gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung unverzüglich auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung derMeldegebühr besteht in diesen Fällen nicht.
(5) Es gelten im Übrigen die Ausschreibungen der jeweiligen Wettbewerbe sowie die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes(DLV) und World Athletics (WA).
(6) Im Fall von kurzfristig geänderten behördlichen Vorgaben, u. a. aufgrund der Covid-19-Pandemie, können die Veranstaltungsstrukturen und die Organisationsabläufe noch nach der Anmeldung angepasst werden. Dies ist kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung.
§7 Ausschluss und Disqualifikation
(1) Der Veranstalter und das Wettkampfgericht sind berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen (Disqualifikation), wenn eine oder mehrere der folgenden Sachverhalte gegeben ist/sind:
(a) Teilnahme ohne den gemäß § 8 dieser Teilnahmebedingungen für die Zeitmessung vorgesehenen Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Transponder oder Zeitmessung (z.B. fehlende Zwischenzeiten, Verlassen oder Abkürzen der Strecke)
(b) falsche Angaben von persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung
(c) eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV oder WA zum Zeitpunkt des Starts
(d) der Verdacht oder der Nachweis der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping)
(e) Begründete Annahme des Veranstalters oder des von ihm beauftragten ärztlichen Fachpersonals, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder diese nicht fortsetzen kann, weil die Gesundheit des Teilnehmers gefährdet erscheint oder ist
(f) Verändern der Startnummer in irgendeiner Weise (z.B. der Werbeaufdruck wird unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen)
(g) Verstöße gegen die sportlichen Regeln der jeweiligen Wettbewerbe der unte r§1 Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen genannten Institutionen, die nach dem jeweiligen Regelwerk zur Disqualifikation führen
(h) Weitergabe der Startnummer mit Transponder an andere Personen
(i) Start ohne Startnummer
(j) Deutliche fehlerhafte Zielzeiteingabe bei dem 5km Lauf, welche zu organisatorischen Schwierigkeiten führt
(l) Unterschreitung des vom organisatorischen Veranstalter für den jeweiligen Wettbewerb geforderten Mindestalters
(m) Mitführen eines Babyjoggers
(n) Mitführen von Tieren
(o) Tragen von Kopfhörern und Hören von Musik via iPods, Smartphones etc. (gilt gemäß IWR als unerlaubtes technisches Hilfsmittel)
(p) Begleiten von Läufern auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates etc.
(3) Sollte ein oder sollten mehrere Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für vom Veranstalter nicht erlaubte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, diese Teilnehmer nicht starten zu lassen und aus dem Rennen zu nehmen bzw. diese Teilnehmer zu disqualifizieren. Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung (auf der Laufbekleidung) für Dritte sowie Botschaften, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, im Zweifelsfall eine vorherige Absprache bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter durchzuführen.
(4) Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Meldegebühr und der Gebühren für Zusatzleistungen.
(5) Gegen eine Wertung bzw. eine Disqualifikation kann maximal bis 24 Stunden nach dem Rennen beim offiziellen Wettkampfgericht per E-Mail info@diekoemeile.de Einspruch eingelegt werden. Der Veranstalter wird diesen gemeinsam mit dem offiziellen Wettkampfgericht prüfen und innerhalb von weiteren 24 Stunden ein Urteil fällen. Im Zweifel gelten die Wettkampfbestimmungen des DLV bzw. der WA.
(6)Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu disqualifizieren.
§8 Zeitmessung und Ergebnisse
(1) Die Zeitmessung erfolgt für alle Wettbewerbe ausschließlich über auf der Rückseite der Startnummern integrierten Transponder der race result AG. Der Transponder selbst erfasst und verarbeitet keine Daten.
(2) Der Veranstalter kann die Zeitmessung nur bei ordnungsgemäßer Befestigung der Startnummer und dem Überqueren aller ausgelegten Messmattensysteme gewährleisten.
(3) Der verbindlich zu tragende Transponder für die Zeitmessung wird im Rahmen der Anmeldung mit gekauft. Er befindet sich an der Startnummer.
(4) Direkt nach der Veranstaltung werden vorläufige Ergebnislisten auf der Website des Veranstalters veröffentlicht. Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den sportlichen Regeln der unter § 1 Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen genannten Institutionen. Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. Bearbeitung der Einsprüche veröffentlicht der Veranstalter die endgültige Darstellung der Ergebnisse aller Wettbewerbe. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Platzierungen ändern.
§9 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B.Internetpräsenzen, Soziale Medien, Live Streaming), App oder Printmedien (z.B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen
(2) Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung und Kommunikation notwendigen Daten.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Namen, Vorname, Geschlecht, Altersklasse, Wohnort, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien wie Online-Medien (z. B. Live Streaming), Printmedien, App und Fernsehen einverstanden.
(4) Der Veranstalter gibt mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers in der Online-Anmeldung personenbezogene Daten des Teilnehmers zu folgenden Zwecken an folgende Unternehmen weiter:
(a) Die race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal, https://www.raceresult.com, führt die Zeitmessungen der Veranstaltung durch. Der Teilnehmer stimmt zu, dass vom Veranstalter Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität, Verein, Startnummer des Teilnehmers andie race result AG zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten inklusive Platzierungen sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, dort gespeichert und veröffentlicht werden dürfen
(b) Sofern gebucht, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Vorname, Name, Adresse, Telefon und E-Mail-Adresse für den Versand der Startunterlagen an den Dienstleister DHL, Sträßchensweg 10, 53113 Bonn,https://www.dhl.de/, weitergegeben und gespeichert werden
(c) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers in den Ergebnislisten an den sportlichen Dachverband Leichtathletik-Verband Nordrhein (LV Nordrhein) e. V., Friedrich-Alfred-Straße25, 47055 Duisburg, http://www.lvnordrhein.de/, weitergeleitet werden
(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die gespeicherten personenbezogenen Daten zu Informationszwecken für die Veranstaltung nutzen darf.
(6) Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte verkauft.
(7) Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Hinweis: Bestimmte veranstaltungsrelevante Daten (Vorname, Name, Jahrgang, Nationalität, Verein, Startnummer, Platzierung und Zeiten) sind jedoch von höherem Interesse, so dass ohne deren Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung keine Teilnahmemöglich ist. Diese Daten werden nicht gelöscht.
§10 Haftungsausschlüsse
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers. Auf § 2 Abs. 2 dieser Teilnahmebedingungen wird verwiesen.
(2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er sich des Risikos bewusst ist, dass er sich bei der Veranstaltung trotz aller seitens des Veranstalters umgesetzten Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit, wie etwa dem Corona-Virus anstecken könnte. Einen 100%-igen Schutz vor einer Infektion kann der Veranstalter nicht gewährleisten. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Krankenhauskosten oder Gehaltsausfälle.
§11 Haftungsbegrenzung
(1) Die Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter auf Schadensersatz oder Ersatz jeglicher Aufwendungen richten sich nach den Bestimmungen von § 10 dieser Teilnahmebedingungen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter.
(3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Veranstalter unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des Organisationsbeitrages sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.
§12 Prämienauszahlung
(1) Prämien für die ausgeschriebenen Elite Rennen werden anhand der offiziellen Ergebnisliste errechnet und ausgezahlt. Diese wird nach Beendigung der Einspruchsfrist auf der Internetseite veröffentlicht. Nach dem Erscheinen der offiziellen Ergebnisliste werden alle Sieger wie ausgeschrieben prämiert.
(2) Gesondert ausgeschriebene Prämien und Boni für Eliteathleten werden nur an Athleten mit einem gültigen Vertrag mit der HaveFun.BeFast. UG (haftungsbeschränkt) ausgezahlt.
(3) Der Veranstalter informiert die Gewinner der ausgeschriebenen Wertungsklassen im Rahmen der Siegehrung. Eine nachträgliche Zusendung eventueller Preise kann nicht garantiert werden.
(4) Ein Teilnehmer verliert jeden Anspruch auf eine Prämie und hat eventuell bereits erhaltene Prämien an den Veranstalter zurückzuzahlen, sollte er nach § 8 disqualifiziert werden.
§13 Absage der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Unwetter, Terrorwarnung etc.) oder anderen vom Veranstalter nicht zu verantwortenden Gründen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühr. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
§14 Anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Düsseldorf.